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Fischereilehrgang / Prüfung

Fischerprüfungsvorbereitung jetzt online möglich:

 

ab dem 03. September 2013 stellt das Land  Sachsen-Anhalt allen Fischereiinteressenten eine Online-Anwendung "Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt" zur Verfügung. Mit Hilfe dieser Anwendung kann man sich zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Pflichtlehrgang auf die Fischerprüfung vorbereiten, deren erfolgreiches Bestehen Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines ist. Die Online-Anwendung ermöglicht mit dem Ablegen einer simulierten Fischerprüfung eine Einschätzung des Standes der erworbenen Kenntnisse. Die Prüfungssimulation umfasst insgesamt 60 Fragen, die jeweils 15 Fragen aus den Fachgebieten Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Gesetzeskunde beinhalten. Die "richtige" Prüfung ist nach Absolvieren eines Vorbereitungslehrganges bei der für den Wohnsitz des Prüflings zuständigen Fischereibehörde (Ordnungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt) abzulegen. Dort muss man sich bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin zur Fischerprüfung anmelden. Prüfungstermine und Prüfungsorte können  ebenfalls dieser Online-Anwendung entnommen werden.
                                             
Die Jugend- und die Friedfischfischerprüfung werden durch zahlreiche Anglervereine in Form eines Prüfungsgespräches zu erleichterten Bedingungen abgenommen. Informationen über Termine sind auch in der Online-Anwendung ersichtlich.

 

http://www.fischerprüfung.sachsen-anhalt.de/

 

 

 

PDF Kleiner Leitfaden für künftige Angler

 

Auch 2017 bieten unsere Vereine wieder Vorbereitungslehrgänge an.

 

Wann und wo

 

Die Prüfungen wird hier abgelegt

 

Fischereiprüfung in Sachsen Anhalt

 

Voraussetzungen

 

Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines ist das erfolgreiche Ablegen einer Fischerprüfung bzw. Jugendfischerprüfung. In der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fischarten, die Hege der Fischbestände und die Gewässerpflege, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier-, Wasser-, Naturschutz und Tierseuchenrechts nachzuweisen.

 

Seit dem 01.01.2006 ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung der Besuch eines 30stündigen Vorbereitungslehrganges, in dem die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Solche Lehrgänge werden von vielen Anglervereinen und anderen Bildungsträgern angeboten.

 

Die Fischerprüfung

 

Fischerprüfungen finden mindestens 1x jährlich statt, der Termin wird vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt landeseinheitlich festgesetzt.

 

Prüfungsbehörden sind die unteren Fischereibehörden. Bei diesen muss man sich spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin anmelden.

 

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Prüfungsteil. Für die schriftliche Prüfung stehen 2 Stunden zur Verfügung, in denen 60 Fragen nach dem multiple-choice-system zu beantworten sind. Die Fragen beziehen sich auf die Fächer Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde.

Gegenstand der mündlich-praktischen Prüfung ist das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigeräten und das Versorgen gefangener Fische.

 

Eine nicht bestandene Fischerprüfung muss vollständig wiederholt werden, die Wiederholung ist frühestens zum nächsten behördlich festgesetzten Prüfungstermin möglich.

 

 

Die Jugendfischerprüfung besteht nur aus einer mündlich-praktischen Prüfung und ist vom Inhalt her auf grundlegende Kenntnisse beschränkt und trägt somit dem Alter der Prüflinge Rechnung.

 

 

 

Gebühren

Die Teilnahme an der Fischerprüfung ist gebührenpflichtig. Die Teilnahmegebühren müssen vor der Prüfung entrichtet werden und betragen

 

für die Abnahme einer Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr 56 €

für die Abnahme einer Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28 €

für die Abnahme einer Jugendfischerprüfung 28 €

 

 

Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Prüfungszeugnis, mit dem er bei der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde die Erteilung eines Fischerei- bzw. Jugendfischereischeines beantragen kann.

 

 

Die Gebühren für die Ausstellung betragen für

 

 

Fischereischeine für ein oder zwei Jahre pro Jahr 7,70 €

Fischereischeine für drei oder vier Jahre pro Jahr 6,70 €

Fischereischeine für fünf Jahre 30,00 €

Fischereischeine auf Lebenszeit 150 €

Fischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr pro Jahr 2,60 €

Sonderfischereischeine für ein bis fünf Jahre pro Geltungsjahr 2,60 €

Sonderfischereischeine auf Lebenszeit 65 €

Jugendfischereischeine 2,60 €.

 

 

Zusätzlich zur Gebühr ist eine Fischereiabgabe zu entrichten. Diese Abgabe wird vom Land Sachsen-Anhalt für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.

 

Die Fischereiabgabe beträgt für

 

 

Fischereischeine für ein bis fünf Jahre 6 € pro Geltungsjahr

Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine 1 € pro Geltungsjahr

Fischereischeine auf Lebenszeit 125 €

Die Fischereierlaubnis

Wenn Sie im Besitz eines Fischereischeines sind, können Sie eine Fischereierlaubnis erwerben. Sofern Sie Mitglied in einem Anglerverein werden wollen, erhalten Sie dort im Rahmen der Mitgliedschaft eine Fischereierlaubnis (Angelkarte) für die Gewässer des Vereins. Auch viele Berufsfischer erteilen Angelkarten für ihre Gewässer.

 

Die Anschriften der Landesanglerverbände des Landes Sachsen-Anhalt, ihrer Vereine und der Fischereibetriebe kann man der Internetseite des Landesfischereiverbandes entnehmen.

 

Kontakt

 

Fragen zur Fischerprüfung im Land Sachsen-Anhalt und zu anderen

fischereirechtlichen Problemen können an das

 

Landesverwaltungsamt

Referat – Ländliche Räume, Agrarwirtschaft und Fischerei

Tel.: +49 345 514-2462 oder

per E-Mail an Jürgen Mencke

gerichtet werden.