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Standpunkt der Angler vom VDSF – Sachsen Anhalt zur Initiative pro Deutscher Angelfischerverband e.V.

24.10.2011

Sehr geehrte Anglerinnen und Angler,

 

derVDSF– Landesanglerverband Sachsen Anhalt begrüßt eine Fortsetzung der Fusionsverhandlungen und stimmt der Initiative zu, dass die Angelfischerei in Deutschland, will Sie in Politik und der Öffentlichkeit nicht bedeutungslos werden, eine geschlossene und starke Vertretung ihrer Interessen auf nationaler und europäischer Ebene braucht. Dieses Ziel ist existenziell so wichtig das man auch bei Rückschlägen nicht aufgeben darf.

Dennoch sollte die Fusion zügig vorbereitet und wenn die Grundsatzdokumente dem Willen der Anglerschaft  widerspiegeln, auch vollzogen werden.

 

Wir haben den Vorschlag der Satzung der Initiative studiert und stellen folgende Änderungen zur Diskussion, von denen wir überzeugt sind, dass sie einer Vereinigung dienlich sind.

Die Vorschläge unterstreichen den Grundsatz der Eigenständigkeit der einzelnen  Landesverbände in einem einheitlichen Dachverband und sollen zu einer stabilen  Beitragspolitik im Dachverband beitragen.

 

Der § 5 regelt die Mitgliedschaft. Hier halten wir eine Ergänzung für sinnvoll, die Rücksicht auf die bestehenden Besonderheiten und Ausrichtungen in den Landesverbänden DAV undVDSFnimmt. Dieses ist erforderlich, da die Fusion eines Dachverbandes auf Bundesebene als Interessenvertretung angestrebt wird und die unterschiedlichen Ausrichtungen der Satzungen zwischen den DAV- undVDSF- Landesverbänden weiterhin Bestand haben werden. Diese Passus sollte im Interesse eines friedlichen Miteinander unbedingt aufgenommen werden, um Irritationen bei der unterschiedlichen Arbeit und Haftung der einzelnen Verbände in einem Bundesverband von vornherein auszuräumen und die Angst einer Bevormundung durch mitgliederstärkere Verbände nehmen.

 

Textvorschlag für den  §5

1)Der Verband hat

a)      ordentliche Mitglieder

b)      Ehrenmitglieder

c)      fördernde Mitglieder

 

2) Ordentliche Mitglieder sind und können Landesverbände werden, die die Verbandsatzung anerkennen und als gemeinnützig anerkannt sind. Die Landesverbände betreuen Ihre Mitglieder entsprechend der eigenen Satzung. Die Satzung darf im Zweck, Ziele und Aufgaben, der Satzung des Dachverbandes nicht im Widerspruch stehen. Der Dachverband haftet nicht für Verbindlichkeiten der Landesverbände. Die in den ordentlichen Mitgliedern organisierten Angelfischer sind mittelbare Mitglieder des Verbandes.

 

Abs. 3 – 5 keine Änderungen

 

 

Im § 11 wird die Arbeit und Vergütung des Präsidiums geregelt. Hier sind speziell im Abs. 7 Regelungen aufgeführt, die zu einem Missbrauch und einer willkürlichen Festlegung der eigenen Vergütung verleiten. Mit dieser Regelung wird die Gemeinnützigkeit des gesamten Verbandes aufs Spiel gesetzt. Eine Reglung die dem Präsidium einen Freifahrtschein gibt, wie viel es für sich privat von den Beiträgen der Angler abzweigen darf ohne ein Kontrollorgan zu definieren, darf es nicht geben.

 

Hier ist eine Änderung Grundvoraussetzung für eine Zustimmung zur Satzung.

 

Änderungsvorschlag zum §11 Abs.7

 

Die Mitglieder des Präsidiums sowie sonstige ehrenamtlich für den Verband tätige Personen, können neben der Erstattung ihrer Aufwendungen eine angemessene Vergütung erhalten. Einzelheiten regelt die Vergütungsordnung, die durch die Delegiertenkonferenz beschlossen wird.

 

(fett = Änderung)

 

Mit dem Beschluss durch die Delegiertenkonferenz kann eine unverhältnismäßig hohe Vergütung ausgeschlossen werden und es entsteht eine Transparents gegenüber dem Beitragszahlenden Angler.

 

Wir hoffen mit unseren Beitrag die Fusion zu unterstützen und beantworten gerne Fragen zu unseren Vorschlägen über die Mail:   .

 

 

 

Petri Heil aus Sachsen Anhalt

 

Oschersleben den 20.10.2011

 

 

 

Gerhard Kleve                         Marco Grigoleit

Präsident                                Vizepräsident

                                             Öffentlichkeit